Kfz-Schäden und –Bewertungen


Haftpflicht-Schaden

Wenn Sie in einem Haftpflichtfall der Geschädigte sind, also unverschuldet am Unfall beteiligt sind, haben Sie Anspruch auf ein fachlich und sachlich korrektes Gutachten. Die Kosten für das Gutachten trägt die gegnerische Versicherung. Lediglich bei Bagatellschäden (unter 750 Euro) sollte vorher mit der gegnerischen Versicherung Rücksprache gehalten werden. Für den Fall des Bagatellschadens biete ich aber auch ein sogenanntes „Kurzgutachten“ (Reparaturkalkulation) an.



Kasko-Schaden

Anders verhält sich die Sache im Kasko-Fall. Hier sind die Vertragsverhältnisse mit der bestehenden Versicherung zu berücksichtigen. Die Versicherung besitzt hier bezüglich der Begutachtung und Beauftragung ein Weisungsrecht.







Wertminderung

Auch wenn immer wieder versucht wird, die nach einem Unfall eingetretene Wertminderung mit einfachen Rechenformen zu ermitteln, so kann auf den Sachverständigen nicht verzichtet werden. Neben den die Wertminderung beeinflussenden Faktoren, wie Fahrzeugalter, Laufleistung und Fahrzeugzustand, sind die wertminderungsrelevanten Instandsetzungskosten von entscheidender Bedeutung. Es ist z. B. ein Unterschied, ob ein eingeschweißtes Teil oder eine angeschraubte Kunststoff-stoßstange erneuert werden muss. Ebenso spielt der Anteil der Richt- und Ausbeularbeiten eine entscheidende Rolle. Diese Faktoren können aber nur durch den Sachverständigen sachgerecht beurteilt werden.



Fahrzeugbewertung

Die Fahrzeugbewertung erfolgt unter Beobachtung des örtlichen Fahrzeugmarktes, der überregionalen Online-Börsen, der bekannten EDV-Listen sowie aller den Wert beeinflussenden Faktoren.








Oldtimer

Durch den Besitz und Aufbau eigener Oldtimer beschäftige ich mich seit Jahrzehnten mit Oldtimern. Unabhängig davon, ob eine Schadenbegutachtung oder Fahrzeugbewertung benötigt wird. Die Beobachtung des aktuellen Oldtimermarktes ist von höchster Priorität. Wegen der Komplexität dieses Bereiches, ist hier ein besonders umfangreiches Fachwissen erforderlich.









Unfallrekonstruktion

Das Aufgabengebiet der Unfallrekonstruktion ist sehr vielfältig und erfordert Kenntnisse über mechanische und physikalische Bewegungsabläufe. Egal ob der einfache „Parkplatzrempler“ oder komplizierte Unfallabläufe – diese können nur durch den Sachverständigen mit fundiertem Ingenieurwissen rekonstruiert werden.